vom 01.12.1989
Der
Landesverband bittet alle Mitglieder, insbesondere die Vorsitzenden der
Gliederungen, folgende Hinweise zu beachten. Diese Hinweise sollen keine
bindende Vorschrift sein, ein Zwang zur Befolgung kann und darf nicht bestehen.
Es soll auch nicht mit diesen Hinweisen erreicht werden, dass ein „militärisches“
Bild einer Kyffhäusergliederung erweckt wird. Es geht letztlich nur darum, dass
wir in unserem Auftreten durch einen einheitlichen Kyffhäuser-anzug am ehesten
und wirkungsvollsten unser Zusammengehörigkeitsgefühl und unser Eintreten für
die Kyffhäuseridee darstellen und dokumentieren können.
Es
bleibt dabei auch einzelnen Kameradschaften, in denen bereits traditionell eine
abweichende einheitliche Kleidung besteht, wie z.B. graue Röcke o.ä.,
unbenommen, diese Tradition weiterhin beizubehalten. In diesem Sinne soll dies
Merkblatt verstanden werden und eine Hilfe für die Arbeit in den Gliederungen
sein.
1.
Kyffhäuser-Anzug
Bei festlichen Anlässen sollte ein weißes Hemd getragen werden.
Bei
Beerdigungen kann einheitlich eine schwarze Krawatte getragen werden.
Sofern dunkelblauer Rock und graue Hose nicht vorhanden sind, sollte ein
dunkler Anzug gewählt werden.
farbenfrohe Anzüge und farbige Schuhe, auch Sandalen,
sind unpassend.
Zur
Schonung des Kyffhäuser-Anzuges hat sich bei internen Veranstaltungen und
Zusammenkünften, auch beim Schießen, das Tragen des dunkelblauen Bundeswehr-
Pullovers bewährt. Dieser kann innerhalb der Kameradschaften als Kyffhäuser-Anzug
anerkannt werden. Es sollte aber vermieden werden, an diesem Pullover außer der
Mitgliedsnadel weitere Abzeichen zu tragen.
Für
unsere Kameradinnen gelten die vorstehenden Hinweise sinngemäß, (weiße Bluse,
dunkelblaue Weste, graue Röcke, anstelle der Mütze – Kappe oder Barett),
wobei ihnen die Auswahl nach eigenem Geschmack unbenommen bleibt.
2.
Tragen von Orden, Ehrenzeichen, Auszeichnungen
Nadel
und Miniaturen werden am linken Rockaufschlag getragen (auch Kyffhäuser-
Verdienst-Kreuz I. und II. Klasse), Steckabzeichen (z.B. LV-Ehrenkreuz)
und Orden am Bande auf der linken Brustseite.
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Schießauszeichnungen rangieren nach Orden und Ehrenzeichen. Sofern sie zu einer
Überlastung des linken Rockaufschlags, bzw. der linken Brustseite führen, können
sie auch rechts getragen werden.
-
Bei einer Vielzahl von Auszeichnungen genügt das Tragen der jeweils höchsten
Stufe, deren Verleihung erst nach der Verleihung der unteren Stufen möglich
ist. Die höhere Stufe bedeutet somit den Einschluss der unteren Stufen. Es
sollte zur Vermeidung einer Überlastung des Kyffhäuser-Anzugs mit
Auszeichnungen, auf das Tragen unterer Stufen verzichtet werden.
1.
Dienstgradabzeichen:
Uniformen, Uniformteile und
Dienstgradabzeichen sind vom Gesetz für unberechtigte Personen verboten.
Daher sind diese auch für Kyffhäusermitglieder untersagt, insbesondere innerhalb
des KB und vor allem bei Veranstaltungen.
Das KB- und das LV-Abzeichen sind nur in der vorgeschriebenen Form zu tragen,
ebenso nur die höchste Auszeichnung.
Nicht verliehene Abzeichen sind nicht erlaubt.
(Anhang zur Kleiderordnung / Stand 27.11.2008)
3.
Mützenkordel für Vorstandsmitglieder
-
Der Kyffhäuserbund kennt keine „Dienstgradabzeichen“. Die Mützenkordel in
Gold oder Silber dient zur Kenntlich- machung der Vorstandsmitglieder in der Öffentlichkeit.
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Die 1. Vorsitzenden einer Verbandsgliederung (Kameradschaft, Kreisverband,
Landes-Verband) und die Mitglieder des Landesvorstandes tragen eine goldene
Kordel und ein goldenes Mützenabzeichen.
-
Alle anderen Vorstandsmitglieder tragen silberne Mützenkordeln und silberne Mützenabzeichen.
-
Ehrenvorsitzende und Ehrenvorstandsmitglieder tragen die ursprüngliche Kordel.
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Die Mützenabzeichen werden über der Kordel am Mützenband getragen, nicht am
Mützendeckel.
Der
erweiterte LV-SHB- Vorstand hat beschlossen, die Kameradschaften zu ermächtigen,
die generelle Einführung der silbernen Mützenkordel nach örtlichen
Gegebenheiten zu regeln.
4.
Mitführen und das Zeigen der Fahne
-
Die
Vereinsfahnen des Kyffhäuserbundes sind mit traditioneller Symbolkraft
verbunden. Ihre Mitführung in der Öffentlichkeit verpflichtet zu besonders
korrektem Auftreten.
-
Die Fahnenmannschaft (Träger und Begleiter) trägt die Schärpen von der
rechten Schulter Zur linken Hüfte, wobei die dunklere Farbe nach oben zeigt.
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Der Fahnentragegurt wird von der linken Schulter zur rechten Hüfte getragen, so
dass die aufgenommene Fahne rechts steht.
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Die abgesetzte Fahne steht rechts bei Fuß. Zum Senken wird sie erst
„aufgenommen“, aus dieser Stellung nach vorn soweit gesenkt, dass das
Fahnentuch nicht den Boden berührt. Beendigung des Senkens durch zunächst
„aufnehmen“, dann absetzen in die Grundstellung am rechten Fuß.
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Beim Spielen der Nationalhymne (auch fremder Hymnen) wird die Fahne aufgenommen,
steht also senkrecht, wird nicht gesenkt.
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Bei Beerdigungen und Gedenkfeiern für Verstorbene und Gefallene ist die Fahne
mit einem Trauerflor zu versehen.
-
Bei Umzügen usw. wird die Fahne „aufgenommen“ getragen im Tragegurt. Örtlichkeit
(z.B. Fahneneinmarsch in niedrigen Räumen) und Umstände können zu anderen
Trageweisen führen (z.B. über der Schulter bei längeren Umzügen).
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Bei Veranstaltungen in Fahnenständern abgestellte Fahnen sollten beim Verlassen
der Veranstaltung nicht „unauffällig“ eingerollt und mitgenommen werden. Es
sollte stets ein ordnungsgemäßer und würdiger Ausmarsch angestrebt werden.
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Beim Fahneneinmarsch und bei Fahnenausmarsch stehen Anwesende auf. Beim
Einmarsch sollte der „Präsentiermarsch“, beim Ausmarsch ein anderer Marsch
gespielt werden, sofern noch eine Kapelle vorhanden ist.
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Kyffhäuser-Mitglieder mit Kopfbedeckung grüßen.
5.
Kranzniederlegungen
-
Nach Möglichkeit stets zwei Kranzträger einsetzen. Diese sollten einen
einheitlichen Kyffhäuser-Anzug tragen.
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Kranz mit angewinkeltem Arm tragen, so dass die Schleife sichtbar ist.
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Bei stiller Niederlegung folgt der (oder die) Niederlegende (n) den Kranzträgern
bis zum Ehrenmal, übernimmt dort den Kranz und legt ihn nieder, dabei Schleife
ordnen. Die Kranzträger bleiben stehen und grüßen. Danach grüßt auch der
Niederlegende. Anschließend auf gleichem Wege zurück zur angetretenen
Kameradschaft.
-
Hält der Niederlegende eine Ansprache, so geht er zunächst allein zum
Ehrenmal, die Kranzträger bleiben in angemessenem Abstand mit Front zum
Ehrenmal stehen. Nach der Ansprache treten sie auf ein Zeichen des
Niederlegenden zur Übergabe des Kranzes vor. Dann wie vorstehend.
- Keinesfalls sollte der Niederlegende während einer längeren Ansprache den Kranz halten.
-
In gleicher Weise sollte bei
Kranzniederlegungen am Grabe verfahren werden.
6.
Beerdigungen
-
Sofern die Angehörigen einverstanden sind (mit ihnen sollte immer vorher
gesprochen werden!) und die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, ist wie folgt
zu verfahren:
-
Werden Ehrenwachen am aufgebahrten Sarg gestellt, so stehen an jeder Seite drei
Ehren- posten (der Größte jeweils hinten). Bei langdauernden Trauerfeiern
sollten sie zeitgerecht abgelöst werden, was ohne besonderes Zeremoniell still
erfolgt. Die letzten Ehrenposten können zugleich die Sargträger sein.
-
Die Kameradschaft steht vor der Friedhofskapelle (Kirche) angetreten. Beim
Erscheinen des Sarges Fahne senken und Gruß. Ein kurzer Halt des Sarges muss
gewährleistet werden, damit sich die Kameradschaft mit der Fahne als
Ehrengeleit vor dem Sarg einordnen kann.
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Reihenfolge: Musik (sofern vorhanden),
Fahne, Kranz, Ordenskissenträger, Vorsitzender, Kameradschaft, Sarg.
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An der Grabstelle nimmt die Kameradschaft Aufstellung mit Front zum Grabe. Beim
Absenken des Sarges – Fahne senken und grüßen, Blickwendung zum Sarg. Danach
rühren und Fahne absetzen.
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Nach Beendigung der kirchlichen Handlung des Pastors (Pfarrers) erfolgen
Ansprachen und Kranzniederlegung.
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Mit Beendigung der Ansprache nimmt die Kameradschaft Haltung an, die Kranzträger
treten vor, die Fahne wird gesenkt. Der Vorsitzende legt den Kranz nieder, und
grüßt.
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Ist eine Trauermusik vorhanden, wird das „Lied vom guten Kameraden“
gespielt.
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Sofern es örtlich üblich ist, am offenen Grabe einen Fahnengruß durch
Absenken der Fahne in das Grab zu erweisen, kann dies vor der Ansprache oder am
Ende der Handlung (mit dem Lied vom
guten Kameraden) geschehen. In jedem Fall nimmt hierzu die Kameradschaft Haltung
an, der Vorsitzende grüßt, Blickwendung.
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Während der kirchlichen Handlung steht die Kameradschaft im Rühren. Wird das
Gebet „Vater unser“ gesprochen, nehmen alle, außer der Fahnenmannschaft,
die Kopfbedeckung ab. Gleiches gilt beim kirchlichen Segen.
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Ist der Verstorbene Mitglied in weiteren Vereinen gewesen, so sollte eine
Absprache dahingehend erfolgen, dass die Kyffhäuser-Kameradschaft an letzter
Stelle tätig wird, damit mit dem Kameradenlied der Abschluss der Beisetzung
gegeben ist.
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Es bleibt der Kameradschaft und den örtlichen Verhältnissen überlassen, ob
Kommandos gegeben werden oder ob die Kameradschaft auf Zeichen oder auch selbständig
entsprechend vorher abgesprochenem Verlauf und entsprechender Einweisung die
einzelnen Tätigkeiten ausführt.
7.
Hinweise für Stiftungsfest usw.
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Rückantwort erbitten, Verzeichnis der Zusagen aufstellen.
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Tisch mit Reservierung „Ehrengäste“ ist immer zu empfehlen.
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Einweiser für auswärtige Teilnehmer und Empfang der Ehrengäste durch
Vorstandsmitglieder am Eingang.
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Reihenfolge der Begrüßung: Repräsentanten des öffentlichen Lebens (Bürgermeister,
Landrat, Abgeordnete, Verwaltung), Geistliche, Bundeswehr, BGS, Polizei,
befreundete Verbände und Vereine, Repräsentanten der Industrie, Wirtschaft
usw., Kyffhäuser-Vertreter (LV, KV, KK), Presse.
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Stets eine allgemeine Begrüßung aller Festteilnehmer vorweg!
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Dank an alle Mitwirkenden (einschließlich Kapellen) nicht vergessen!