Der
Präsident des Kyffhäuserbundes e.V. verleiht auf Antrag an Mitglieder
Treueabzeichen.
Durch
die Verleihung soll nicht nur die Treue als Mitglied im Kyffhäuserbund gewürdigt
werden, sondern auch die Dienstzeit als Soldat und die vorausgegangene
Mitgliedschaft in soldatischen Verbänden und soldatischen Organisationen bzw.
Traditionsvereinigungen.
Es
werden verliehen:
Treueabzeichen für 10
und 20 Jahre in Bronze
Treueabzeichen für 25,
30 und 40 Jahre in Silber
Treueabzeichen für 45,
50,
55, 60, 65, 70, 75, 80 und 85 Jahre in Gold
Die
Treueabzeichen sind mit der jeweiligen Jahreszahl versehen.
I. Verleihungsbestimmungen
Die
Landesverbände haben die Angaben der Antrag stellenden Kameradschaft zu prüfen.
1.Tatsächliche
Mitgliedschaft:
a) im Kyffhäuserbund und Deutschen Soldatenbund Kyffhäuser e.V.
b) im Deutschen Jugendbund
Kyffhäuser e.V.
c) in allen soldatischen Verbänden
und Organisationen, wenn der zu Beleihende
mindestens 1 Jahr Mitglied zu a) oder b)
ist.
2.
Aktive Dienstzeit, Kriegseinsatz, Gefangenschaft, Internierung:
a) alle soldatischen Einheiten
b) Landespolizei
c) Polizei nach 1945
d) Bundesgrenzschutz
e) Bundeswehr
3.
Sonderberechnung bedingt durch Verbotszeit:
a) für die ehemaligen Angehörigen des Kyffhäuserbundes und des
Deutschen Jugendbundes Kyffhäuser, wenn diese vor 1943 (Verbot des Kyffhäuserbundes)
Mitglied waren und bis zum
31.12.1957 durch Wiedereintritt Mitglied wurden, rechnet die Zeit von 1943 bis
zum Wiedereintritt voll an,
b) für die ehemaligen Angehörigen zu 2. a) und b), wenn diese bis zum
31.12.1957 Mitglied des Kyffhäuserbundes
oder des Deutschen Jugendbundes Kyffhäuser wurden, rechnet ihre in 2. a) und b)
verbrachte Zeit und die Zeit von 1945 (Kriegsende) bis zum Neueintritt voll an,
c) für alle ehemaligen Angehörigen zu 2. a) und b), wenn diese bis zum
31.12.1257 Mitglied eines soldatischen Verbandes oder Organisation wurden,
rechnet die in 2. a) und b) verbrachte
Zeit und die Zeit bis zum Eintritt in einen soldatischen Verband oder
Organisation voll an.
d) Die aufgeführten Sonderfälle zu b) und c) haben eine Mindestmitgliedschaft im Kyffhäuserbund, Deutschen Soldatenbund Kyffhäuser oder Deutschen Jugendbund Kyffhäuser von einem Jahr nachzuweisen.
II. Verwaltungsbestimmungen
1.
Die Anträge für die Verleihung des Treueabzeichens sind durch die
Kameradschaft
formlos, mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Verleihung, an den
Landesverband zu richten.
Der Antrag hat zu enthalten:
a) Vor- und Zuname
b) Mitgliedsnummer
c) Geburtsdatum
d) Errechnung der
Zeiten, wenn diese nicht aus der Beitrittserklärung hervorgehen
2.
Die Kosten der Treueabzeichen und Urkunde trägt die Antrag stellende
Kameradschaft. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung
an die Landesgeschäftsstelle zu zahlen.
3.
Ausstellung der Urkunden, Unterschriften regelt eine besondere Anweisung der
Bundesgeschäftsstelle.