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Richtlinien für die Vergabe
von Freiplätzen - Stand März 2009 - |
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Durch das Sozialwerk " General Reinhard " des Kyffhäuserbundes werden Freiplätze bereit gestellt, um sozial schwachen, kranken oder erholungsbedürftigen Kameraden und Kameradinnen einen Urlaub (10 Tage) zu ermöglichen. |
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| Die Vertragshäuser sind: | |
| a. b. c. |
Landhaus Waldeslust, Porta Westfalica Haus Silberteich, Höxter-Bruchhausen Kutscherschänke, Bad Zwischenahn |
| 1. | Anträge für einen Freiplatz sind auf
dem beim Landesverband vorrätigen Vordruck von der Kameradschaft zu stellen. |
| 2. | Die Antragsteller müssen mindestens
5
Jahre Mitglied im Kyffhäuserbund sein. |
| 3. | Der letzte Freiplatz muß mindestens 3
Jahre zurückliegen. |
| 4. | Die zuständige Kameradschaft darf keine
Rückstände ( z. B. aus Beitragszahlungen ) beim Landesverband haben. |
| 5. | Vergeben werden die Plätze in der
Reihenfolge der Antragstellung. Sollten mehr Anträge als Freiplätze
vorhanden sein, so werden die Kameradschaften (Kreisverbände)
bevorzugt, die bis dahin die wenigsten Freiplätze, bzw. noch keine in
Anspruch genommen haben. |
| 6. | Der Bund gewährt auf Antrag zur Zeit
einen Fahrtkostenzuschuß. |
Als hilfebedürftig gelten Personen, deren Einkommen für
1.100,- € Alleinstehende
(neu)
1.600,- €
Verheiratete (neu) nicht übersteigt
Anträge über KV
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Schießstandordnung als PDF-Datei
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1.
Dienstgradabzeichen:
Uniformen, Uniformteile und
Dienstgradabzeichen sind vom Gesetz für unberechtigte Personen verboten.
Daher sind diese auch für Kyffhäusermitglieder untersagt, insbesondere innerhalb
des KB und vor allem bei Veranstaltungen.
Das KB- und das LV-Abzeichen sind nur in der vorgeschriebenen Form zu tragen,
ebenso nur die höchste Auszeichnung.
Nicht verliehene Abzeichen sind nicht erlaubt.
(Anhang zur Kleiderordnung / Stand 27.11.2008)
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