Schießsport-Ordnung

Schießsportordnung des
Kyffhäuserbund e.V.
kann über die Bundesgeschäftstelle des
Kyffhäuserbund e.V.
Bahnstr. 12
65205 Wiesbaden
in DIN A5 Format
käuflich erworben werden
Präambel der Schießsportordnung des Kyffhäuserbundes
Der Kyffhäuserbund (KB) betreibt alle
Schießsportdisziplinen ausschließlich als sportlichen Wettbewerb. Die
Disziplinen des KB lassen eine Ausbildung zur kampfmäßigen Verwendung
von Schusswaffen nicht zu. Der Ablauf aller Schießübungen ist so
gestaltet, dass sie nach dem deutschen Waffenrecht nicht als
Verteidigungsschießen gelten können.
Der
KB duldet
insbesondere folgende
Elemente des Verteidigungsschießens nicht in seinen Disziplinen:
- ein verdecktes Tragen der Waffen
- das Schießen in der Bewegung des Schützen
- das Benutzen von Deckungen
- das Benutzen von Scheiben oder
Zielgegenständen, die Menschen
darstellen oder symbolisieren
- das Überwinden von Hindernissen innerhalb
des Schießparcours nach
Abgabe des ersten Schusses
- die Abgabe von ungezielten Deutschüssen
Grundsätzlich können alle Disziplinen mit
kleinkalibrigen Waffen auf diesen Waffen angemessenen Entfernungen als
modifizierte Disziplinen im Rahmen der Schießsportordnung und unter
Beachtung des § 15 Abs. 6 WaffG und der §§ 5, 6 und 7 der AWaffV
geschossen werden:
a) im Rahmen der Jugendarbeit,
b) zu Trainingszwecken,
c) in regulären Wettkämpfen.
Um die Jugendarbeit im KB gezielt zu
fördern, werden Wettbewerbe für Luftdruck- oder CO2-Waffen zugelassen:
Einzelheiten regeln die entsprechenden
Ausschreibungen.
Quelle: KB
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