Schießsport-Ordnung

Schießsportordnung des Kyffhäuserbund e.V.
kann über die Bundesgeschäftstelle des
Kyffhäuserbund e.V.
Bahnstr. 12
65205 Wiesbaden

 in DIN A5 Format
käuflich erworben werden

Schießsportordnung des KB

Präambel der Schießsportordnung des Kyffhäuserbundes

Der Kyffhäuserbund (KB) betreibt alle Schießsportdisziplinen ausschließlich als sportlichen Wettbewerb. Die Disziplinen des KB lassen eine Ausbildung zur kampfmäßigen Verwendung von Schusswaffen nicht zu. Der Ablauf aller Schießübungen ist so gestaltet, dass sie nach dem deutschen Waffenrecht nicht als Verteidigungsschießen gelten können.

Der KB duldet insbesondere folgende Elemente des Verteidigungsschießens nicht in seinen Disziplinen:

- ein verdecktes Tragen der Waffen

- das Schießen in der Bewegung des Schützen

- das Benutzen von Deckungen

- das Benutzen von Scheiben oder Zielgegenständen, die Menschen

  darstellen oder symbolisieren

- das Überwinden von Hindernissen innerhalb des Schießparcours nach

  Abgabe des ersten Schusses

- die Abgabe von ungezielten Deutschüssen  

Grundsätzlich können alle Disziplinen mit kleinkalibrigen Waffen auf diesen Waffen angemessenen Entfernungen als modifizierte Disziplinen im Rahmen der Schießsportordnung und unter Beachtung des § 15 Abs. 6 WaffG und der §§ 5, 6 und 7 der AWaffV geschossen werden:  

a) im Rahmen der Jugendarbeit,

b) zu Trainingszwecken,

c) in regulären Wettkämpfen.  

Um die Jugendarbeit im KB gezielt zu fördern, werden Wettbewerbe für Luftdruck- oder CO2-Waffen zugelassen:

Einzelheiten regeln die entsprechenden Ausschreibungen.

Quelle: KB

 

 

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