Ab 01.01.2005 hat
jeder Schütze auf dem gesamten Schießstand
(einschließlich
LV und Bundesvergleichsschießen)
die vom Kyffhäuserbund
vorgeschriebene Signalschnur
oder Signalfahnen zu verwenden,
sobald eine Schusswaffe
dem Transportbehältnis entnommen
wird.
Bei Zuwiderhandlungen kann der
Schütze vom Stand verwiesen
und sein Ergebnis
disqualifiziert werden.