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Ausführungsrichtlinie für das Bogenschießen im Kyffhäuserbund |
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Die nachstehenden Regeln sollen als Richtlinie für
das Bogenschießen |
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| 1. | Allgemeine Regeln | ||
| Die nachfolgenden Regeln gelten für alle
Vergleichsschießen im Kyffhäuserbund e. V. bis
einschließlich Landesvergleichsschießen. Die Sicherheitsbestimmungen sind abhängig von den behördlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Sportschießens im Kyffhäuserbund. Die Einteilungen der Altersklassen entsprechen den Klasseneinteilungen im KB. Die Alterseinteilungen der Schülerklassen sind in der Anlage genannt. Die Entfernung zur Trefferscheibe beim Schießen in der Halle beträgt einheitlich 18 Meter. Die Entfernungen zur Trefferscheibe beim Schießen im Freien sind für die einzelnen Schießklassen unterschiedlich (Entfernungstabelle siehe Anlage). Abweichend allgemeiner Regelungen kann die 18 Meter Distanz im Freien in allen Klassen geschossen werden. Kameradschaften mit geringem Platzangebot wird dadurch ebenfalls eine Trainings- und Wettkampfteilnahme ermöglicht. Die Art der Bekleidung ist den Schützen freigestellt. Zweckdienlich sollte Sportkleidung getragen werden. Bei schlechtem Wetter wird Schutzkleidung empfohlen. Gehörschutz, Ohrstöpsel oder elektronische Wiedergabegeräte sind auf der Schießlinie nicht erlaubt. |
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| 2. | Schießleiter, Aufsichten und deren Aufgaben | ||
| Der Schießleiter hat folgende Aufgaben: | |||
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Regelung des Schießablaufs mit Hilfe von akustischen und optischen Signalen | ||
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Überprüfung aller Entfernungen und Maße | ||
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Überprüfung der Ausrüstung der Schützen vor und während des Wettkampfes | ||
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Einteilung der Oberaufsichten, Aufsichten und des Schiedsgerichtes | ||
| Die Aufsicht hat folgende Aufgaben | |||
| · | Überwachung des Schießablaufes | ||
| · | Überprüfung der Scheibenauflage auf Beschädigungen, die
eine Trefferaufnahme beeinträchtigen können. |
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| · | Überprüfung der Scheibe nach der Trefferaufnahme | ||
| · | Entscheidungen bei Störungen, Defekten und Ausrüstung des Schützen | ||
| · | Einsammeln der ausgefüllten Schießzettel nach dem Ende der Wettkampfserie und Weitergabe an die Endauswertung. | ||
| Das Schiedsgericht | |||
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Das Schiedsgericht wird aus drei Mitgliedern gebildet, die nicht zu den Aufsichten gehören. Diese Mitglieder haben jederzeit das Recht, unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen während des Wettkampfes das Wettkampffeld zu betreten, sowie an der Trefferaufnahme teilzunehmen. | ||
| 3. | Schießplätze und Sportstätten | ||
| Bei der Einrichtung von Schießplätzen und Sportstätten für das Bogenschießen sind behördliche Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Im Freien darf der Schießbetrieb grundsätzlich nur auf genehmigten Bogensportplätzen ausgeübt werden. Der Bereich hinter den Scheiben und seitlich neben den Schießbahnen ist abzusperren und zu sichern. Im Freien ist hinter der Scheibe ein -einsehbarer Raum- von mindestens 90 Metern einzurichten. Sofern nicht anders lautende behördliche Auflagen einzuhalten sind, ist dieser entbehrlich, wenn ein 3 Meter hoher Wall und ein Fangnetz vorhanden sind. Hinter der Schießlinie sollte ein Raum von 10 Metern vorhanden sein. Er dient ab 3 Meter Wartelinie rückwärts dem Geräte- und Aufenthaltsbereich der Schützen des laufenden Schießdurchgangs. | |||
| 4. | Scheiben und Scheibenauflagen | ||
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Die Scheibe dient zur Befestigung der Scheibenauflage und
Aufnahme der geschossenen Pfeile für eine korrekte Bewertung. Die Scheiben sind mit einer
Mittelpunkthöhe von 130 cm +/- 5 cm Toleranz ab Boden aufzustellen.
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| Als Scheibenauflagen werden Papierscheiben verwendet, die den einzelnen Wettkampfklassen und Entfernungen wie folgt zugeordnet sind: | |||
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18 Meter (Halle
und im Freien) |
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| Schülerklassen 60/80er Auflage | ||
| Jungschützenklasse 40er Spiegel | ||
| Ab Juniorenklasse 3-fach Spot | ||
| In der Schülerklasse I c kann für das
Übungsschießen die Entfernung auf ca. 12 Meter verringert und eine 122er Auflage verwendet werden. |
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| Im Freien | ||
| 30 Meter | ||
| Compound und Recurve Bogen | ||
| 80er Auflage oder wahlweise | 4 x 80 cm Zentren für 4 Schützen (Beschuss oben A+B und unten C+D) |
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| 70 Meter (Standarddisziplin) | ||
| Compound und Recurve Bogen | ||
| 122er Auflage | ||
| 50 Meter (ab Seniorenklasse) | ||
| Compound und Recurve Bogen | ||
| 122er Auflage | ||
| Auf einer Scheibe dürfen 4 Auflagen a´40 cm oder 2
Auflagen a´60 cm oder 1 Auflage a´80 oder 122 cm befestigt werden. Die Scheibenauflagen sind mit A – D zu kennzeichnen. |
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| 5. | Bogen | |
| Zugelassen sind: | a) Olympischer Bogen (Recurve Bogen) | |
| b) Compound Bogen | ||
| c) Blankbogen | ||
| Jede Bogenart ist als eine eigene Disziplin zu werten.
Die Teilnehmer sind in der Bogenausführung disziplingebunden. |
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| a) Olympischer Bogen | ||
| 1. Bogen: | Griff, Mittelteil, 2 flexible Wurfarme mit Sehnenkerben an den Spitzen, Zuggewicht freigestellt. | |
| 2. Sehne: | Material beliebig mit beliebiger Anzahl Einzelfäden; erlaubte
Mittelwicklung für die Zugfinger, die bei vollem Auszug nicht im Blickfeld des Schützen enden darf. Nockenbett mit Wicklung oder bis zu 2 Nockpunktmarken; Lippen- oder Nasenmarke sind erlaubt, weiter Zielhilfsmittel sind unzulässig |
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| 3. Pfeilauflage: | Ein beliebig beweglicher Druckpunkt, Pfeilanlage oder Anlageplatte dürfen verwendet werden, vorausgesetzt sind nicht elektrisch oder elektronisch. Der Druckpunkt darf sich nicht weiter als 6 cm hinter (innen in Richtung Schütze) dem Hals des Griffes (Drehpunkt des Bogens) befinden. 6 cm Overdraw. | |
| 4. Auszugskontrolle: | Kontrolle hörbar und/ oder sichtbar, jedoch nicht elektrisch oder elektronisch. | |
| 5. Visierung: | verstellbares Visier, auch mit Vorbau. Zusätzliche Zielhilfsmittel jeder Art sind nicht erlaubt. | |
| 6. Stabilisator: | Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer, die nicht der Sehnenführung dienen, nur den Bogen berühren und keinen anderen Schützen behindern, sind erlaubt. | |
| b) Compound Bogen | ||
| 1. Bogen | Bogen ein Bogensystem wie a 1, dessen Auszug mechanisch durch Flaschenzug- oder/und Exenterrollen verändert wird. Eine Kabelschutzvorrichtung ist erlaubt. Das Zuggewicht beträgt max. 60 Ibs. Kabelabweiser sind erlaubt | |
| 2. Sehne | siehe a) 2 | |
| 3. Pfeilauflage | siehe a) 3 | |
| 4. Auszugskontrolle | siehe a) 4 | |
| 5. Visierung | Eine verstellbare Visierung, auch mit
Vorbau und optischen Hilfsmitteln (Wasserwaage,
Vergrößerungslinse) ist erlaubt. Elektrische oder elektronische Zielhilfsmittel sind nicht erlaubt. Zusätzlich ist ein Lochvisier in der Sehne (Peep-Sight) zulässig |
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| 6. Stabilisatoren | siehe a) 6 | |
| c) Blankbogen | (Disziplin gemäß gesonderter Ausschreibung) | |
| 1. Bogen | ein Bogensystem wie a 1. | |
| 2. Sehne | siehe a) 2 | |
| 3. Pfeilauflage | siehe a) 3 | |
| 4. Auszugskontrolle | entfällt | |
| 5. Visierung | entfällt | |
| 6. Stabilisatoren | entfällt | |
| 6. | Pfeile | |
| Die Pfeile jedes Schützen müssen einheitlich und deutlich erkennbar auf dem Schaft mit Namen oder Initialen gekennzeichnet sein und in Befiederung, Nocken und Bemalung übereinstimmen. Pfeile die die Auflage oder die Scheiben erheblich beschädigen, sind verboten. | ||
| Der Pfeil besteht aus: | |||
| · | Schaft | ||
| · | Nocke | ||
| · | Pfeilspitze | ||
| · | Befiederung | ||
| Die Länge des Pfeils ist freigestellt, die Verwendung
verschieden langer Pfeile ist nicht zulässig. Der Pfeil darf einen maximalen Durchmesser von 9,3 mm nicht überschreiten. |
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| 7. | Zubehör | ||
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Gestattet ist ein Fingerschutz in Form von Fingerspitzen,
Handschuhen, Tab oder |
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8. |
Anschlagsarten, Schusszahl und Schusszeiten | ||
| Beim Bogenschießen wird grundsätzlich stehend geschossen.
Ausnahmen gelten für die
Versehrten. Sie dürfen wahlweise
-stehend- oder –sitzend- schießen. Der Körper darf dabei
nicht angelehnt und die Arme nicht aufgelegt werden. Bei
besonderer Behinderung darf der
Schießleiter auf Antrag des
Schützen Ausnahmen genehmigen. Der Ausnahmeanschlag ist in
die Schießzettel einzutragen. Ansonsten schießen die Versehrten in ihrer altersmäßig zugehörigen Klasse. Beim Schießen wird der Bogen von einer Hand gehalten, während die Finger der anderen Hand die Sehne ausziehen, festhalten und freigeben. Die Alterseinteilung, ist ausgenommen die Schülerklassen, analog der Klasseneinteilungen für das Sportschießen anzuwenden. Die Schülerklassen und Auflagen sind im Anhang 1 an diese Regeln erklärt. Geschossen werden; in der Halle 2 x 30 Pfeile in 10 Serien a 3 Pfeile und im Freien 2 x 36 Pfeile in 6 Serien a 6 Pfeile auf den langen Entfernungen ab 60 m, bzw. 12 Serien a 3 Pfeile auf den kurzen Entfernungen. |
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| 1 Serie = 1 Passe besteht aus einer Schussserie von ab 60 m |
3
Pfeilen in 2 Minuten und 6 Pfeilen in 4 Minuten |
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| Vor Wettkampfbeginn dürfen 2 Passen als Probepfeile auf die jeweilig zu beschießenden Scheiben abgegeben werden. | ||
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Signale Akustische Signale gelten vor optischen Signalen. Wird die Schießzeit mit Hilfe von optischen Geräten gesteuert zeigt |
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| Rot |
(20 Sekunden) |
ein absolutes Schießverbot an | |
| Grün | die Freigabe zum Schießen und | ||
| Gelb | noch 30 Sekunden bis Rot. | ||
| Optische Signale sind für alle Schützen gut einsehbar
anzubringen. Akustische Signale bedeuten: |
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| · | 2-maliger Ton das Signal für die erste Gruppe zur Schießlinie zu gehen. | ||||
| · | 1-maliger Ton das Signal für den Schießbeginn. | ||||
| · | Erneut 2-maliger Ton beendet die Schießzeit. | ||||
| Die erste Gruppe hat die Schießlinie zu verlassen. Die zweite Gruppe begibt sich auf die Schießlinie. |
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| · | Erneut 1-maliger Ton das Signal für den Schießbeginn. | ||||
| · | 3-maliger Ton beendet die Schießzeit und signalisiert die Trefferaufnahme. | ||||
| · | Eine Reihe aufeinander folgende Töne bedeutet Gefahr. Das Schießen ist sofort einzustellen. | ||||
| 9. | Reihenfolge des Schießens | ||||
| Auf eine Scheibe schießen bis maximal 4 Schützen ihre Passen abwechselnd in zwei Gruppen in folgender Reihenfolge: | |||||
| A + B – C + D; | C+D – A + B; | A+B – C + D und so fort | |||
| 10. | Verhaltensregeln | ||||
| Wenn der Schütze nicht auf der Schießlinie steht, darf er
seinen Bogen, auch ohne Pfeil, nicht ausziehen. Der
Schütze darf den Bogen erst heben, wenn das Zeichen für den
Beginn des
Schießens gegeben wurde. Wird bei einem
Probeauszug von der Schießlinie ein Pfeil
aufgelegt, darf
der Schütze nur in Richtung Scheibe zielen. Vorher hat er
sich zu vergewissern,
dass das Feld vor und hinter der
Scheibe frei ist. Beim Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass der Pfeil mit Sicherheit nicht über den Pfeilfang fliegen kann. Die Ausrüstung eines anderen darf nur mit dessen Einverständnis berührt werden. Während des Wettkampfes dürfen nur die Schützen auf der Schießlinie stehen, die gerade schießen. Alle anderen Teilnehmer und Anwesenden haben sich hinter der Wartelinie aufzuhalten. Hat ein Schütze seine Pfeile geschossen, so muss er sofort hinter die Wartelinie zurücktreten. Den Schützen auf der Schießlinie sind Informationsübermittlungen durch Betreuer gestattet. Andere Schützen dürfen dadurch nicht gestört werden. |
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| 11. | Wertung | ||||
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Vor der vollständigen Trefferaufnahme einer Scheibe
dürfen weder die Pfeile, noch die
Scheiben berührt werden. |
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| Jeder Pfeil, der vor der Freigabe oder nach dem Signal
für die Beendigung der Schießzeit
geschossen wird, geht
verloren und wird dem Schützen abgezogen. Er ist Bestandteil dieser Passe und wird als Fehlschuss gewertet. |
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| Als gültiger Treffer wird bewertet: | |||
| · | Wenn der Pfeil die Scheibe trifft und stecken bleibt. | ||
| · | Wenn die Scheibe getroffen wird und der Pfeil zurückprallt, die Einschussstelle jedoch einwandfrei feststellbar ist. | ||
| · | Wenn der Pfeil in einem anderen Pfeil stecken bleibt. Die Wertung ist dann dieselbe wie bei einem getroffenen Pfeil. | ||
| · | Wenn der Pfeil steckt, auch wenn vorher ein anderer Pfeil berührt wurde. | ||
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Als ungültiger Treffer wird bewertet: |
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| · | Ein Pfeil gilt als nicht geschossen, wenn er innerhalb der 3 m Linie liegen bleibt oder sie berührt. | ||
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Als Fehler wird gewertet: |
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| · | Wenn der Pfeil nach dem Berühren des Bodens die Scheibe trifft. | ||
| · | Wenn eine fremde Scheibe getroffen wird. | ||
| 12. | Protest | ||
| Jeder Schütze hat bei jeglichem Zweifel über den Wert
eines Pfeils eine Aufsicht hinzuzuziehen, bevor der Pfeil gezogen wird. Ist der Schütze mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann er eine weitere Aufsicht hinzuziehen. Sie entscheidet mit Stimmenmehrheit endgültig. Wird ein Irrtum auf dem Schießzettel festgestellt, bevor die Pfeile gezogen wurden, kann eine Korrektur erfolgen. Voraussetzung ist, alle Schützen auf der Scheibe sind sich über die Korrektur einig. Die Korrektur hat in Gegenwart aller Schützen der jeweiligen Scheibe zu geschehen und muss von einer Aufsicht abgezeichnet werden. Ist ein Schütze mit einer Entscheidung nicht einverstanden, kann er, außer bei Wertungsentscheidungen, beim Schiedsgericht schriftlich und gegen Hinterlegung einer Protestgebühr in Höhe von 30 € Protest einlegen. Das Schiedsgericht entscheidet endgültig. Ergeht die Entscheidung nicht im Antragssinne, verfällt die Protestgebühr zugunsten des Veranstalters. |
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Anhänge: |
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Anhang 1 |
Klasseneinteilungen, Anzahl der Pfeile, Entfernungen | |
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Anhang 2 |
Scheibenauflagen | |
| Anhang 3 | Darstellung Pfeil und Compound Bogen / Kurzfilm | |
| Anhang 4 | Darstellung Recurve Bogen | |
| Anhang 5 | Musterdarstellung Schusszettel | |
| Anhang 6 | Schematische Darstellung eines Schießplatzes | |