Verleihungsbestimmungen Eichenblatt

Verleihungsbestimmungen der Auszeichnung
                                            E I C H E N B L A T T
für Verdienste um das Sportschießen.

1. Die Verleihung des "EICHENBLATTES" würdigt die Annerkennung besonderer
    Leistungen für Verdienste um das Sportschießen im Kyflhäuserbund und wird in
    den Stufen BRONZE, SILBER und GOLD verliehen.
    Durch die Verleihung soll nicht die Teilnahme am Sportschießen geehrt werden,
    sondern die regelmäßigen, langjährigen Tätigkeiten um den Schießsport;
    z. B. als Schießwart, Betreuer, Waffenwart oder Förderer des Schießsports.

2. Für eine Verleihung muss die Tätigkeit mindestens in folgenden Zeiträumen
    ausgeübt worden sein;
    EICHENBLATT                in Bronze          
für mindestens      3 Jahre
                                              in Silber            
für mindestens      6 Jahre
                                              in Gold              für mindestens    10 Jahre

3. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Anträge auf Beschluss der Kameradschaft
    oder des Kreisverbandes jederzeit über den zuständigen Kreisschießwart beim
    Landesschießwart eingereicht werden.

4. Der Landesschießwart ist verpflichtet, jeden Antrag objektiv zu prüfen. Eine
    Ablehnung ist dem Kreisschießwart mit kurzer Begründung mitzuteilen.

5. Auch NICHTMITGLIEDERN kann das Eichenblatt auf Beschluss der Kameradschaft
    oder des Kreisverbandes verliehen werden, wenn diese Personen in besonderer Weise
    das Sportschießen gefordert haben.

6. Die Kosten trägt der Antragsteller.

7. Der Landesverband / Landesschießwart kann diese Auszeichnung in eigener
    Entscheidung verleihen.

8. Die Auszeichnung ist mit vorliegendem Formblatt zu beantragen.

9. Der Preis beträgt zur Zeit 7,50 €

Landesvorsitzender                                                              Landesschießwart

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